Vermessungsoberinspektoranwärter (m/w/d)

  • Steinfurt
  • 01.09.2025
Kreis Steinfurt
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Steinfurt

Der Kreis Steinfurt ist ein modernes öffentliches Dienstleistungsunternehmen und mit seinen 24 Städten und Gemeinden der zweitgrößte Landkreis in Nordrhein-Westfalen.

Arbeitgeberprofil

Starte jetzt deine Ausbildung bei uns!

Wir bieten zum 01.09.2025 im Vermessungs- und Katasteramt einen Ausbildungsplatz zur Vermessungsoberinspektoranwärterin oder zum Vermessungsoberinspektoranwärter in Steinfurt an.

Das erwartet Sie:

  • eine praxisorientierte und abwechslungsreiche rund 14-monatige Ausbildung als Anwärterin oder Anwärter für den gehobenen vermessungstechnischen Dienst innerhalb der Kreisverwaltung Steinfurt unter Zahlung von Anwärterbezügen
  • der fachtheoretische Teil der Ausbildung erfolgt beim Bergischen Studieninstitut in Wuppertal ergänzt durch Abschnitte bei externen staatlichen und kommunalen Ausbildungsstellen
  • praktische Ergänzung der im Studium erworbenen wissenschaftlichen Kenntnisse zur fachbezogenen Anwendung in der öffentlichen Verwaltung

Wir erwarten:

  • ein ausgeprägtes Interesse für die technische und verwaltungsmäßige Führung des Liegenschaftskatasters
  • Aufgeschlossenheit gegenüber neuen technischen und vermessungstechnischen Methoden und Verfahren für eine effiziente Durchführung von Kataster- und Ingenieurvermessungen
  • Verhandlungsgeschick im Umgang mit anderen Behörden, beteiligten Eigentümerinnen und Eigentümern und freiberuflich tätigen Vermessungsstellen
  • Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung bei Konzepten und Steuerung der Abläufe in einem Vermessungs- und Katasteramt
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Kooperationsbereitschaft
  • gute Organisationsfähigkeit und eine hohe Motivation

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst setzt voraus, dass die sich bewerbende Person die Berufsbezeichnung ,,Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ nach dem Ingenieurgesetz vom 5. Mai 1970 (GV. NRW. S. 312) in der jeweils geltenden Fassung führen darf und mindestens ein mit einem Bachelorgrad erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule, einer Universität oder einen gleichwertigen Abschluss einer anderen gleichstehenden Hochschule vorweist. Da die Einstellung unter Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt, müssen daneben noch die allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dies sind insbesondere die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, die gesundheitliche Eignung sowie die charakterliche Eignung (eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis u. a.). Sie erhalten während der Ausbildung sogenannte monatliche „Anwärterbezüge“ in Höhe von 1.405,68€ brutto. Daneben werden für die Dauer des Vorbereitungsdienstes Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 70% gewährt. Sind Sie verheiratet, kommt noch ein Familienzuschlag dazu.